Ehrlich geprüft

Voraussetzungen für den §34a-Schein

Stand: Juli 2026

Kurze Antwort: Für den Kurs, die IHK-Prüfung und die spätere Arbeit gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Hier trennen wir sie klar, damit du dich nicht unnötig ausschließt.

§34a-Schein über die Agentur für Arbeit/Jobcenter: Mit bewilligtem Bildungsgutschein zahlst du 0 €. Über die Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit/Jobcenter. So beantragst du den Bildungsgutschein.

Die Voraussetzungen im Überblick

Kursvoraussetzungen beim fairInstitut

Für unseren geförderten Vollzeitkurs brauchst du Deutsch mindestens B1 und ein einwandfreies Führungszeugnis. Das steht im Maßnahmebogen. Wir beraten Interessenten ab 18 Jahren. Ein B1-Zertifikat verlangen wir nicht; ein Einstufungsgespräch klärt deine Deutschkenntnisse.

Voraussetzungen für die IHK-Prüfung

Die Prüfung ist auf Deutsch. Am Prüfungstag brauchst du ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild. Einen Schulabschluss oder eine Berufsausbildung verlangt die IHK dafür nicht.

Aktuelle Hinweise der IHK Berlin

Voraussetzungen für die spätere Tätigkeit

Für eine spätere Tätigkeit prüft die zuständige Behörde deine Zuverlässigkeit. Ein Eintrag bedeutet nicht automatisch, dass du nicht arbeiten darfst. Die Behörde entscheidet im Einzelfall. Die Zugangsvoraussetzungen unseres geförderten Kurses werden getrennt davon geprüft.

Das Bewacherregister: kurz erklärt

Kurz gesagt: Das Bewacherregister ist ein bundesweites Online-Register für alle, die im Bewachungsgewerbe arbeiten. Dein Arbeitgeber meldet dich dort an, bevor du anfängst. Die Behörde prüft dann deine Zuverlässigkeit, und deine bestandene Sachkundeprüfung wird dort eingetragen.

Für dich heißt das: Arbeitgeber und Behörde kümmern sich um die Registrierung. Wenn du Fragen zu einem Eintrag oder zu Unterlagen hast, besprechen wir das vertraulich; die behördliche Entscheidung können wir nicht vorwegnehmen.

Das brauchst du alles NICHT

  • Keinen Schulabschluss. Die IHK verlangt keinen Abschluss und keine Ausbildung.
  • Keine Vorerfahrung. Der Kurs ist für Berufsanfänger und Quereinsteiger gemacht.
  • Keinen deutschen Pass. Ein gültiger Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis reicht.
  • Kein Sprach-Zertifikat, unser kostenloser Einstufungstest genügt.
  • Keine Vorleistung bei bewilligter vollständiger Förderung. Dann zahlst du 0 € Eigenanteil. Über die Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit/Jobcenter.

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Häufige Fragen zu den Voraussetzungen

Brauche ich einen Schulabschluss für den §34a-Schein?

Nein. Für die IHK-Sachkundeprüfung brauchst du keinen Schulabschluss und keine Berufsausbildung. Kurseignung und die spätere behördliche Zuverlässigkeitsprüfung sind davon getrennt.

Brauche ich ein B1-Zertifikat als Nachweis?

Nein. Bei uns brauchst du kein Sprach-Zertifikat. Du machst vor der Anmeldung einen kostenlosen Einstufungstest. Danach sagen wir dir ehrlich, ob der Kurs jetzt zu dir passt. Die Lern-App fairi unterstützt dich zusätzlich sprachlich.

Ich habe einen Eintrag im Führungszeugnis: Ist das ein Problem?

Für unseren geförderten Kurs nennt der Maßnahmebogen ein einwandfreies Führungszeugnis als Voraussetzung. Wenn du einen Eintrag hast, kläre das vor der Anmeldung vertraulich mit uns. Ob du später im Bewachungsgewerbe arbeiten darfst, entscheidet die zuständige Behörde. Bitte schicke keine Angaben zu Einträgen über das Kontaktformular.

Kann ich ohne deutschen Pass teilnehmen?

Ja. Du brauchst keinen deutschen Pass. Wichtig sind ein gültiger Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis und Deutsch mindestens auf Niveau B1. Bring deine Unterlagen einfach zur Beratung mit.

Wie alt muss ich für den §34a-Schein sein?

Für unseren geförderten Vollzeitkurs beraten wir Interessenten ab 18 Jahren. Zur IHK-Prüfung und zur späteren Tätigkeit gelten eigene Voraussetzungen.

Hol dir dein kostenloses Angebot

Mit bewilligtem Bildungsgutschein zahlst du für den 12-Wochen-Kurs 0 €, inklusive IHK-Prüfungsgebühren und Lern-App fairi. Wir beraten dich unverbindlich und helfen dir beim Antrag.

Bei Bewilligung; die Entscheidung trifft dein Kostenträger, z. B. Agentur für Arbeit/Jobcenter oder Rentenversicherung.